Allgemeines

Aufgrund der besseren Lesbarkeit verzichten wir auf der Homepage auf eine gendergerechte Schreibweise. Jeder, egal welchen Geschlechts, möge sich beim Lesen angesprochen und wertgeschätzt fühlen.

Das staatliche Emil-von-Behring-Gymnasium ist ein naturwissenschaftlich-technologisches und sprachliches Gymnasium. Der Namensgeber unserer Schule erhielt für die Entwicklung der Serumtherapie neben dem Nobelpreis auch den Ehrentitel „Retter der Kinder“  (Unser Namenspatron).

Schwerpunkte unseres Schulprofils: Fundierte Kenntnisse in den Fremdsprachen aufbauen, die Möglichkeit zahlreiche Kompetenzen in den Naturwissenschaften zu erwerben und das Miteinander sozial zu erleben

Der Zweig ist am EvBG unabhängig von der 2. Fremdsprache wählbar. Das bedeutet: Es besteht die Möglichkeit erst kurz vor der 8. Klasse zwischen dem sprachlich akzentuierten Angebot (mit Spanisch als dritter Fremdsprache) und der naturwissenschaftlich-technologischen Richtung (mit vertiefter Chemie und Informatik) zu wählen:

Struktur G9

Stundeneinteilung

Hausordnung

Vor dem Unterricht: Die Eingänge werden um 07:00 Uhr vom Hausmeister geöffnet.
Pünktlichkeit: Der Unterricht beginnt pünktlich um 08:10 Uhr. 5 Minuten nach Beginn einer Unterrichtsstunde macht
der Klassensprecher Meldung im Sekretariat, falls die Lehrkraft noch nicht erschienen ist.

Gefahren im Schulgebäude: Jeder Schüler hat sich so zu verhalten, dass er weder sich noch andere gefährdet. Unter den gegenwärtigen Umständen gehört dazu ganz wesentlich, stets auf ausreichenden Abstand zu den Anderen zu achten und ggf. die Maskenpflicht einzuhalten. Strengstens untersagt ist, auf Fenstersimsen und Brüstungen Platz zu nehmen und Treppengeländer hinunterzurutschen.

Einrichtung: Die Kosten für mutwillige Beschädigungen der Einrichtung sind vom jeweiligen Verursacher bzw. dessen Eltern zu tragen. Schadensfälle werden dem Klassenleiter gemeldet.

Pausen: Die Pausen werden bei zuträglichem Wetter grundsätzlich außerhalb des Hauses verbracht; die Gänge, Klassenzimmer und Treppenhäuser sind in den diesen Pausen immer zu räumen. Bei schlechtem Wetter kann die Pause in der kleinen oder großen Pausenhalle per Durchsage verbracht werden. Besteht eine Gefährdung durch Gewitter, Starkregen oder Eisglätte auf dem Außengelände, kann durch eine entsprechende Durchsage der Aufenthalt im Inneren während der Pause angeordnet werden.
Sind Klassenzimmer nicht belegt (Pausen, Freistunden etc.), müssen sie abgesperrt werden. Im Haus ist in Anbetracht der relativen Enge der Räumlichkeiten (Treppenhaus) besondere Rücksicht auf die Mitmenschen zu nehmen. Im Haus ist die gebotene Ruhe einzuhalten (Schreien und Toben sind im Gebäude zu unterlassen). Die Schüler kehren beim 1. Gongzeichen in ihre Zimmer zurück.
Gefahren auf dem Pausengelände: Schneebälle, Eicheln oder Steine dürfen nicht geworfen werden. Spiele, die gefährlich sind oder durch die andere belästigt werden, sind nicht erlaubt. Während der Pausen darf auf dem Hartplatz nur das Fußballtor in Richtung Wald benutzt werden. Bei Nässe ist das Spielen auf den Felsen untersagt.

Mittagspause: Die Mittagspause kann nur im Erdgeschoss und im Außengelände verbracht werden. Als Hausaufgabenraum steht das Zimmer 201B zur Verfügung. In der Mittagspause ist das Verlassen des Schulgeländes für alle Schüler zulässig. Ausnahme: OGS!

Rauchen, Alkohol: Innerhalb der Schulanlage sind das Rauchen (dies gilt auch für EZigaretten) und der Konsum alkoholischer Getränke verboten.

Speichermedien: Auf dem gesamten Schulgelände müssen multimediagestützte Geräte ausgeschaltet bleiben.
Weiterhin müssen Smartphones und Smartwatches bei schriftlichen Leistungserhebungen unaufgefordert bei der Lehrkraft abgegeben werden.
Sauberkeit: Eine saubere Schule trägt zum Wohlbefinden aller bei. Die Klassen sind für ein ordentliches Klassenzimmer verantwortlich, vor allem der Ordnungsdienst kümmert sich darum. Er reinigt nach jeder Unterrichtsstunde die Tafel. Absichtlich verunreinigte Zimmer bleiben von der Reinigung durch die Reinigungsfirma ausgenommen und müssen von den Verursachern bzw. der jeweiligen Klasse gereinigt werden.

Unterrichtsfreie Zwischenstunden: Während des gesamten Unterrichts darf die Schule grundsätzlich nicht verlassen werden. Nur Schülern ab der Jahrgangsstufe 11 ist es gestattet, in unterrichtsfreien Zwischenstunden das Haus zu verlassen.

Aufzug: Der Aufzug ist nur Lehrern sowie Schülern mit ärztlichem Attest vorbehalten.

Alarm: Im Notfall ist der Anweisung der jeweiligen Lehrkraft Folge zu leisten. Bitte auf Lautsprecherdurchsagen achten.

Parkplatz: Der Parkplatz vor dem Haupteingang ist Lehrern vorbehalten. Fahrräder dürfen ausschließlich auf dem großen Fahrradabstellplatz neben dem Haupteingang abgestellt werden (immer absperren!).

Unterrichtsschluss: Bevor eine Klasse einen Unterrichtsraum verlässt, stellt sie die Stühle hoch, wenn sie aus dem Belegungsplan ersieht, dass sie an diesem Tag die letzte Klasse ist, die diesen Raum benützt.

Verletzung der Hausordnung: Verstößt ein Schüler gegen die Hausordnung, kann die Schule eine der Schwere des Vergehens entsprechende Ordnungsmaßnahme treffen, aber auch für die Allgemeinheit nützliche Sozialdienste anordnen. Der betroffene Schüler wird angehört.

LY/30.09.2022

Emil-von-Behring Gymnasium
Buckenhofer Str. 5
91080 Spardorf

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