Digitale Schule der Zukunft
1:1-Ausstattung der 9. und 10. Jahrgangsstufe
Grundüberlegungen der „Digitalen Schule der Zukunft“
Genese
Aus dem Modellprojekt „Digitale Schule 2020“ des Kultusministeriums, an dem zunächst nur ausgewählte Schulen im Freistaat teilgenommen hatten, entstand im Schuljahr 2022/23 das Konzept „Digitale Schule der Zukunft“, das seit dem Schuljahr 2024/25 allen staatlichen bayerischen Schulen offensteht.
Das Konzept umfasst die fünf Handlungsfelder „Unterricht weiterentwickeln“, „Digitale Expertise stärken“, „Schule digital organisieren“, „Schule kooperativ gestalten“ und „IT-Infrastruktur optimieren“. Insbesondere steht bei diesem Projekt die 1:1-Ausstattung der Schüler einer oder mehrerer Jahrgangsstufen mit digitalen Endgeräten im Fokus.
Das Emil-von-Behring-Gymnasium hat als Medienreferenzschule bereits in den vergangenen Schuljahren verschiedene eigene Modellprojekte zur Ausstattung von Schülern mit eigenen Geräten (BYOD – Bring-Your-Own-Device) durchgeführt. Dabei wurden bereits im Schuljahr 2022/23 in der 10. Jahrgangsstufe zwei Klassen vollständig mit eigenen Geräten, ergänzt durch schulische Leihgeräte, ausgestattet (Tabletklassen), die einen permanenten Zugang zum schulischen WLAN haben. Parallel dazu bestand für Schüler ab der 9. Jahrgangsstufe grundsätzlich die Möglichkeit, ein eigenes digitales Endgerät (Tablet als Heftersatz) im Unterricht mit einem eingeschränkten WLAN-Zugang (WLAN-Voucher) zu nutzen. Als Voraussetzung für die Nutzung absolvierten die Schüler zu Schuljahresbeginn einen Einführungskurs zum digitalen Arbeiten mit dem Endgerät.
Umsetzung der 1:1-Ausstattung (DSdZ) am EvBG
Als im zweiten Halbjahr des Schuljahres 2023/24 bekannt wurde, dass das Projekt „Digitale Schule der Zukunft“ für alle staatlichen Schulen geöffnet wird, stellte sich für das Emil-von-Behring-Gymnasium die Frage, in welcher Form an diesem Projekt teilgenommen werden soll.
Wie man in letzter Zeit der Presse entnehmen konnte, sehen viele Länder auf Grund negativer Erfahrungen von der Nutzung digitaler Endgeräte in Schulen bereits wieder ab. Die Gründe für diese Entwicklung liegen sicherlich in den mangelhaften pädagogischen Konzepten, aber auch an den fehlenden Kontrollstrukturen, ohne die eine missbräuchliche Verwendung der eingeführten digitalen Endgeräte seitens der Schüler kaum verhindert werden kann. Zudem ist gut zu überlegen, in welchem Alter die Kinder und Jugendlichen die nötige Reife besitzen, um mit einem digitalen Gerät sinnvoll und verantwortungsbewusst arbeiten zu können.
Aus diesen Gründen und vor allem aus den oben beschriebenen gemachten Erfahrungen mit dem Einsatz schülereigener Tablets haben wir uns dazu entschlossen, die 1:1-Ausstattung der Schüler in der 9. Jahrgangsstufe unter vorher verbindlich festgelegten Rahmenbedingungen einzuführen, um ein produktives Arbeiten für alle Beteiligten (Schüler und Lehrer) zu ermöglichen.
Rahmenbedingungen
Um dies zu erreichen, müssen die folgenden Voraussetzungen vorliegen:
- Verwaltbarkeit der Geräte durch die Schule während des Unterrichts (zu Hause ist eine private Nutzung möglich)
- Einheitliche Ausstattung mit Apps und digitalen Medien sowie geräteübergreifende Installation von Apps
- Einheitliche Geräteausstattung und somit einheitliche Arbeitsvoraussetzungen
- Einbindung in das schulische WLAN
- Möglichkeit des kollaborativen Arbeitens
- Möglichkeit der drahtlosen Präsentation eigener Ergebnisse
- Einheitliches Zubehör (Tastaturhülle, Stift etc.)
- Option der Nutzungsbegrenzung durch die Eltern im häuslichen Bereich
Um diese Forderungen zu realisieren, ist es notwendig, die Endgeräte in ein Mobile-Device-Management (MDM) aufzunehmen. Momentan lassen sich nur Tablets der Firma Apple in ein MDM (JAMF) einbinden, welches die benötigten Funktionen zuverlässig bietet. Wegen der oben ausgeführten Anforderungen und auch aufgrund der Tatsache, dass bisher die überwiegende Mehrheit aller Schüler bereits Tablets von Apple verwenden, haben wir uns dazu entschlossen, die Schüler einheitlich mit iPads auszustatten. Die lange Haltbarkeit und sehr gute Akkulaufzeit prädestinieren die Geräte zusätzlich für den schulischen Einsatz.
Anschaffung von iPads: Die Geräte werden grundsätzlich von den Eltern beschafft; der Freistaat fördert die Anschaffung mit bis zu 350 €.
Um die Eltern bei der Kaufentscheidung zu unterstützen, wurde ein eigens für die Schule konfigurierter Webshop eines externen Anbieters eingerichtet.
Hier können die Eltern entweder das für den schulischen Gebrauch vorkonfigurierte Gerät, bei Bedarf mit passendem Zubehör, direkt erwerben oder sich Anregungen für den Kauf bei einem anderen Anbieter holen und nur die schulische Vorkonfiguration für das MDM als Dienstleistung in Anspruch nehmen.
Die genauen Modalitäten zur Beschaffung werden den Eltern der betroffenen Jahrgangsstufe im Vorfeld durch unterstützende Elternbriefe und dem Angebot eines digitalen Informationsabends ausführlich erklärt.
Pädagogisches Konzept: Die Möglichkeit, alle Schüler einer Jahrgangsstufe mit einem eigenen Tablet auszustatten, bietet viele neue Möglichkeiten den Unterricht zu bereichern.
So wird z. B. der Zugriff auf Materialien vereinfacht, die Schüler können digitale Kompetenzen für ihre berufliche Zukunft entwickeln; gleichzeitig steht den Lehrkräften eine Vielzahl an zusätzlichen Möglichkeiten zur Verfügung, fachliche Inhalte anschaulicher darzustellen und die Eigenaktivität der Schüler zu steigern. Die Arbeit mit den Tablets kann so zu einer deutlich differenzierteren Unterrichtsgestaltung beitragen.
Gleichzeitig sind für den Einsatz der digitalen Endgeräte im Unterricht verbindliche Absprachen notwendig, um für alle Beteiligten ein gewinnbringendes Ergebnis zu erzielen sowie störende Ablenkung bzw. Fremdbeschäftigung zu verhindern.
Diese Absprachen betreffen zum einen die Schüler, die im schulischen Umgang mit dem Tablet geschult werden müssen, um eine eigenverantwortliche und selbstständige Arbeitsweise zu entwickeln. Gleichzeitig sind aber auch die Lehrkräfte dazu angehalten, diese Regeln verbindlich einzufordern und umzusetzen, um einen verlässlichen Rahmen für alle Beteiligten zu schaffen, in dem sich routinierte Arbeitsprozesse beim Einsatz der Tablets langfristig etablieren können.
Eine Gruppe von Lehrkräften am EvBG (DSdZ-Team) hat ein Konzept ausgearbeitet, in das eigene bereits gemachte Erfahrungen, die individuellen Gegebenheiten am EvBG, aber auch Erkenntnisse anderer Schulen einflossen.
Die Entwicklung eines solchen Konzepts muss als Prozess verstanden werden. So müssen die gefassten Entscheidungen im Prozess evaluiert und gegebenenfalls angepasst werden, um langfristig für alle Beteiligten zu einem gewinnbringenden Ergebnis zu führen.
Das pädagogische Konzept der 1:1-Ausstattung am Emil-von-Behring-Gymnasium stützt sich auf drei Säulen:
I. Pädagogische Rahmenvereinbarungen zur Nutzung der Tablets im Unterricht
II. Gewinnbringender Einsatz der Tablets in den verschiedenen Unterrichtsfächern
III. Entwicklung digitaler Kompetenzen für Bildung und Beruf und Leben
Diese sollen im Folgenden genauer ausgeführt werden.
I. Pädagogische Rahmenvereinbarungen zur Nutzung der Tablets im Unterricht
Zu Beginn stellen zunächst die verbindlichen pädagogischen Rahmenvereinbarungen die Voraussetzung dar, dass die weiteren Ziele umgesetzt werden können. Hierzu sind die beteiligten Lehrkräfte der Arbeitsgruppe zur 1:1-Ausstattung zu folgenden Ergebnissen gekommen, die sich in drei Bereiche unterteilen:
a) Allgemeine Nutzungsregeln zum Einsatz des Tablets:
Um Missbrauch und Fremdbeschäftigung bzw. Ablenkung der Schüler vorzubeugen, gelten bezüglich der Nutzung der Geräte folgende Regeln:
1. Grundsätzlich entscheidet die Lehrkraft, ob und wann die Geräte in einer Unterrichtsstunde verwendet werden.
2. Bis zur Aufforderung durch die Lehrkraft bleiben die Geräte umgedreht auf den Tischen liegen bzw. in den Taschen verstaut. Während Arbeitsphasen, bei denen das Tablet nicht benötigt wird, wird das Gerät mit dem Display nach unten auf den Tisch gelegt, bzw. verbleibt zugeklappt in der Hülle. Das Tablet ist flach auf dem Tisch zu benutzen. Die Lehrkraft teilt den Schülern mit, wenn sie es in Ausnahmen aufstellen können, z. B. um längere Texte mit der Tastatur zu verfassen.
3. Die Lehrkraft kann über das MDM (Classroom-App) die Aktivitäten aller Schüler auf ihren persönlichen Geräten verfolgen und auch im Nachhinein nachvollziehen.
Da sich dauernde Kontrolle jedoch weder inhaltlich noch zeitlich mit den zentralen Aufgaben von Pädagogen im Unterricht vereinbaren lässt, sind hier klare Absprachen der Eltern/Erziehungsberechtigten mit ihren Kindern unabdingbar
4. Für die Verwendung der Tablets verpflichten sich die Schüler „digitale Nutzungsregeln“ einzuhalten (siehe unten).
5. Mögliche Konsequenzen bei missbräuchlicher Verwendung des Tablets:
– Entzug der Verwendungserlaubnis im Unterricht
– Ordnungsmaßnahmen
– Bei schweren Verstößen kann es sein, dass strafrechtliche Maßnahmen ergriffen werden müssen
b) Digitale Heftführung:
Das Führen eines digitalen Hefts ist keine „Kernkompetenz“ des pädagogischen Konzepts zur Tablet-Nutzung und sollte deswegen keinesfalls das Unterrichtsgeschehen dominieren. So ist nicht in allen Fächern die Führung eines rein digitalen Heftes sinnvoll und orientiert sich zudem an den individuellen Prioritäten der einzelnen Lehrkraft, aber auch der heftführenden Person. So gibt es einerseits Schüler, die eine analoge Heftführung bevorzugen, anderseits kann die Führung eines digitalen Heftes für die im Unterricht angestrebten Lernziele hinderlich sein. Aus diesem Grund räumt das EvBG allen Beteiligten größtmöglichen individuellen Entscheidungsfreiraum ein.
1. Grundsätzlich bleibt es jeder Lehrkraft überlassen, ob sie die Verwendung eines digitalen Heftes in ihrem Unterricht gestattet. Gleichzeitig sind aber die Schüler nicht dazu verpflichtet, ein digitales Heft zu führen, sondern können weiter ihre Aufzeichnungen analog (Heft/Ordner) führen. In jedem Fall müssen Schüler stets die üblichen Schreib- und Zeichenutensilien bei sich haben, um, falls nötig, analog arbeiten zu können.
2. Um die Verwendung verschiedenster Notiz-Apps zu vermeiden, sollen die Schüler, falls die Führung eines rein digitalen Hefts von beiden Seiten (Lehrer und Schüler) gewünscht wird, die App GoodNotes verwenden. GoodNotes bietet neben einer breiten Palette an Schreib- und Zeichenfunktionen (Textsuche in handschriftlichen Texten, Umwandeln von Handschrift, Rechtschreibprüfung usw.) auch intelligente Funktionen, wie z.B. Math-Assist, die Erstellung von Lernkarten aus einem Skript etc., an. Um diese Funktionen nutzen zu können, werden die Schüler zu Beginn in der Verwendung der App geschult, die auch häufig im universitären Bereich genutzt wird.
3. Zusätzlich zur Verwendung der Notiz-App GoodNotes, mit der die Schüler ihr digitales Heft führen, besteht die Möglichkeit für Lehrkräfte, in einem Fach mit den Schülern ein sogenanntes Kursnotizbuch (Teams-App basierend auf MS OneNote) zum Zweck des kollaborativen Arbeitens zu führen. Über dieses Kursnotizbuch, das die Verwendung von Teams voraussetzt, können die Lehrkräfte auf einfachem Weg z. B. das einfache Einsammeln und die Rückgabe von Hausaufgaben, das Arbeiten an gemeinsamen Projekten usw. realisieren.
Der Einsatz dieser beiden Apps, die sich in ihren individuellen Funktionen ergänzen, ermöglicht somit sowohl die individuelle Führung eines privaten Heftes, erlaubt aber auch das gemeinsame Arbeiten zwischen allen Beteiligten im Unterricht.
c) Pausenregelungen / Wechsel des Klassenzimmers
Bekanntlich ist der digitale Medienkonsum bei Kindern und Jugendlichen sehr hoch. Da nun auch im Unterricht digitale Medien verstärkt eingesetzt werden, steigt der Wert der Unterrichtspausen im Hinblick auf die Erholung von der Bildschirmzeit an. Aus diesem Grund wird am Emil das Konzept einer medienfreien Pause favorisiert. Da die Nutzung von Handys auf dem Schulgelände ohnehin untersagt ist und eine Verwendung der großen Tablets in der Pause auch schon aus rein praktischen Gründen nicht zweckmäßig erscheint, gelten folgende Regelungen:
1. In der 1. und 2. Pause bleibt die Nutzung der Endgeräte untersagt, da diese Zeiten der Erholung dienen sollen. Die Geräte verbleiben hierbei im Klassenzimmer. Die Lehrkräfte schließen die Zimmer entsprechend zu Beginn der Pausen ab.
Bei einem Wechsel des Klassenzimmers nach einer Pause stehen für die Schüler bei Bedarf zur Aufbewahrung und zum Aufladen abschließbare Spinde zur Verfügung.
Wenn Schüler Lerninhalte während der Pausen wiederholen wollen, müssen sie dies entsprechend analog tun.
2. In der Mittagspause und in Freistunden dürfen die Schüler ihre in das MDM eingebundenen Endgeräte benutzen (da somit die Art der Nutzung kontrolliert ist; im Gegensatz zum privaten Handy). Private Handynutzung bleibt weiterhin ohne Erlaubnis einer Lehrkraft untersagt.
3. Beim Laufen in den Fluren und insbesondere auf der Treppe wird das Gerät geschlossen transportiert bzw. in der Tasche aufbewahrt, um Unfällen vorzubeugen.
II. Gewinnbringender Einsatz der Tablets in den verschiedenen Unterrichtsfächern
Der Einsatz der iPads als didaktisches Instrument ist fachspezifisch sehr unterschiedlich und muss sich somit an den Inhalten und Anforderungen der einzelnen Fachbereiche ausrichten und entsprechend entwickelt werden. Hierzu werden bereits didaktische Konzepte in den einzelnen Fachschaftssitzungen entwickelt und in schulinternen Fortbildungen (SchiLf) multipliziert.
III. Entwicklung digitaler Kompetenzen für Bildung, Beruf und Leben
Durch die Verwendung des iPads im Unterricht erlernen die Schüler mit der Zeit viele digitale Fertigkeiten, die sie in ihrem weiteren Ausbildungsverlauf sowie im Berufsleben verwenden können. So sehen wir es als einen zentralen Bestandteil unseres pädagogischen Konzepts an, den Schülern wichtige Anregungen zu geben und sie darin anzuleiten, mit digitalen Werkzeugen umzugehen. Diese neuen Kompetenzen sollten mit den in unserem Medien- und Methodencurriculum aufgeführten Inhalten verzahnt sein. Neben den grundlegenden, fächerübergreifenden Kompetenzen wie dem Anlegen einer Ordnerstruktur (Dateiablage), dem Teilen von Dokumenten sowie der digitalen Recherche gibt es eine Reihe weiterer Kompetenzen, welche sich die Schüler in unterschiedlichen Fächern während ihrer gymnasialen Laufbahn aneignen.
Im Bereich der Medienproduktion und -präsentation erlernen die Schüler beispielsweise das Verfassen von Dokumenten (z. B. Anschreiben und Lebenslauf), das Erstellen von Multimediapräsentationen, die Aufnahme von Ton und Bild (z. B. Podcasts und Videos) sowie die Modellierung von Versuchsaufbauten mithilfe von geeigneter Software. Im Rahmen der Recherche und Medienethik werden Inhalte wie Datenschutz, Bildrechte, künstliche Intelligenz und manipulative Darstellungen thematisiert, so dass die Schüler die vielfältigen Möglichkeiten der digitalen Welt bewerten und reflektiert nutzen können.
Abschließende Bemerkung
Das gerade ausgeführte Konzept sollte als momentaner Ist-Stand aufgefasst werden und hegt nicht den Anspruch auf Vollständig- oder Endgültigkeit. Im Zuge der in den kommenden Monaten gemachten Praxiserfahrungen, aber auch durch die Weiterentwicklung der inhaltlichen Punkte durch die verschiedenen Arbeitsgruppen des DSdZ-Teams werden sicher Ergänzungen und Anpassungen in das Gesamtkonzept einfließen, die dann rechtzeitig zu geeigneten Zeitpunkten an alle Beteiligten kommuniziert werden. Bis dahin sollen die bisher aufgestellten Regeln und Absprachen aber als verbindlich für alle Beteiligten gelten.
Digitale Klassenregeln
Evaluation
Vergleich zweier 9. Jahrgangsstufen
Entwicklung über zwei Schuljahre
Zur Verbesserung des pädagogischen Konzepts muss der Einsatz der Tablets im Unterricht regelmäßig evaluiert werden.
Zu diesem Zweck wurden im Schuljahr der Einführung von DSdZ (2024/25) sowie im Schuljahr 2025/26 jeweils zum Halbjahr unter den Schülern der betroffenen Jahrgangsstufen eine Umfrage zur Nutzung der iPads durchgeführt.
Um die Ergebnisse aus den verschiedenen Jahrgangsstufen und Jahren besser vergleichen zu können, finden Sie unter den obigen Links sowohl die Entwicklung einer Jahrgangsstufe über zwei Schuljahre hinweg als auch den Vergleich der 9. Jahrgangsstufe im ersten mit der des folgenden Schuljahrs.