Allgemeine Informationen und Sorgfaltspflicht
Die Bücherab- und -ausgabe am „Emil“ findet jeweils zu Beginn eines Schuljahres statt. Unter dem Link „Leihscheine“ finden Sie eine Übersicht der Bücher, die in den einzelnen Jahrgangsstufen ausgegeben werden. Zu Ende eines Schuljahres teilt die Klassenleitung die Leihscheine für das kommende Schuljahr aus, damit Sie schon einmal ankreuzen können, welche Bücher einer Jahrgangsstufe im Einzelfall für das nächste Schuljahr benötigt werden. Die Tabellenspalte „Unterschrift“ lassen Sie bitte noch frei. Erst bei der Bücherausgabe bestätigt der Schüler an dieser Stelle, dass er das jeweilige Buch auch erhalten hat. Wichtig ist jedoch Ihre Unterschrift ganz unten auf dem Leihschein. Mit dieser bestätigen Sie, dass Sie für die Bücher, die ein Schüler gegen seine Unterschrift ausleiht, haften und dass Sie im Verlust- oder Schadensfall Ersatz leisten.
Sollte ein Buch im Laufe eines Jahres tatsächlich verloren gehen oder unbrauchbar werden, bestellen Sie das Buch bitte nach (ISBN siehe Leihschein) und lassen es von uns mit dem Schulstempel versehen. Geld können wir leider nicht entgegennehmen. Bitte tragen Sie auch dafür Sorge, dass die Bücher nach Ausgabe umgehend eingebunden und sorgsam behandelt werden. Auch der Name des Schülers und das aktuelle Schuljahr sollte gleich im Buch eingetragen werden, so kann ein verlorenes Buch oft wieder zugeordnet werden.
Prüfen Sie bitte bereits in den Sommerferien, ob noch alle Bücher des vergangenen Schuljahres vorhanden sind. Sollte ein Buch fehlen, erhält der Schüler oder die Schülerin vorerst nicht die Bücher für das neue Schuljahr.
Hinweis zu Atlanten und Formelsammlungen:
Atlanten für den Geographieunterricht und Formelsammlungen für den Mathematik- und Physikunterricht müssen nicht von der Schule, sondern von den Unterhaltspflichtigen beschafft werden.
Von dieser Regelung können befreit werden:
1. Unterhaltspflichtige, die für drei oder mehr Kinder Kindergeld oder vergleichbare Leistungen erhalten.
(=> Das dritte Kind darf den Atlas / die Formelsammlung von der Schule ausleihen).
2. Unterhaltspflichtige und volljährige Schülerinnen und Schüler, die
- Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,Hilfe zum Lebensunterhalt
- oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch
- Leistungen nach dem Wohngeldgesetz oder
- Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Es reicht in diesen Fällen aus, zur Bücherausgabe eine entsprechende Bescheinigung mitzubringen (z.B. eine Bestätigung der Familienkasse).
Mit freundlichen Grüßen,
Petra Maier & Regine Engelhardt
(Stand: 18.7.2014)