Hinweise zum Ausfüllen der Leihscheine
1. Tragen Sie bitte das kommende Schuljahr, den Familiennamen und Vornamen des Schülers, sowie die Klasse (a – d), die voraussichtlich im nächsten Schuljahr besucht wird, ein.
2. Kreuzen Sie bitte den gewählten Religions-/Ethikunterricht, die Fremdsprache(n), den Schulzweig (ntg/ sg) bzw. die Kurswahl (Oberstufe) an.
3. Kennzeichnen Sie die Bücher, die sie ausleihen wollen mit „+“, Bücher, die sie nicht ausleihen wollen, mit „–“.
4. Unterschreiben Sie den Leihschein einmal ganz unten um ihre Sorgfaltspflicht zu bestätigen. Die Tabellenspalte rechts ist für die Unterschriften der Schüler vorgesehen. Diese sollten bei der Bücherausgabe darauf achten, nur für die Bücher zu unterschreiben, die sie erhalten haben. Bücher die verloren gehen, müssen bis spätestens zur nächsten Bücherabgabe in Buchform ersetzt werden. Der Schüler erhält sonst keine Bücher für das kommende Schuljahr.
Besonderheiten:
1. Qualifikationsphase
Q11:
Für Biologie und Wirtschaft werden die Bücher für beide Jahrgangsstufen bereits in der Q11 ausgegeben.
Q12:
Aus der Q11 können folgende Bücher behalten werden: Deutsch, Fremdsprachen, Mathematik, Musik, Sport, Biologie, Wirtschaft, W- und P-Seminar. Bücher, die zusätzlich für die Vorbereitung auf das Abitur benötigt werden, können erst ausgeliehen werden, sobald die Abiturfächerwahl verbindlich getroffen wurde.
2. Atlanten und Formelsammlungen (betrifft alle Jahrgangsstufen)
Die Atlanten für den Geographieunterricht und Formelsammlungen für den Mathematik- und Physikunterricht haben die nach dem Bürgerlichen Recht Unterhaltspflichtigen und die volljährigen Schülerinnen und Schüler zu beschaffen.
Von dieser Pflicht werden auf Antrag befreit:
1. die nach Bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen, die für drei oder mehr Kinder Kindergeld nach dem Bundeskindergeldgesetz oder vergleichbare Leistungen erhalten, ab dem dritten Kind (=> nur das jeweils dritte Kind kann den Atlas / die Formelsammlung ausleihen)
2. die nach Bürgerlichem Recht Unterhaltspflichtigen und die volljährigen Schülerinnen und Schüler, die
a) Arbeitslosengeld II, Sozialgeld nach dem Zweiten Buch Sozialgesetzbuch,
b) Hilfe zum Lebensunterhalt oder Grundsicherung im Alter und bei Erwerbsminderung nach dem Zwölften Buch Sozialgesetzbuch,
c) Leistungen nach dem Wohngeldgesetz oder
d) Leistungen nach dem Asylbewerberleistungsgesetz erhalten.
Es reicht in diesen Fällen aus, zur Bücherausgabe eine entsprechende Bescheinigung mitzubringen (z.B. eine Bestätigung der Familienkasse).
Bei Fragen wenden Sie sich gerne an uns.
Mit freundlichen Grüßen,
R. Engelhardt & P. Maier
(Stand: 18.7.2014)